Ermächtigter arzt vertragsarzt
5. Ermächtigter Arzt oder Psychotherapeut: Arzt oder Psychotherapeut im Er-mächtigungsstatus gemäß § SGB V (Krankenhausarzt) oder gemäß § b Absatz 1 . An der vertragsärztlichen Versorgung können aber auch andere Mediziner teilnehmen: sogenannte ermächtigte Ärzte. Der Zulassungsausschuss, ein von der örtlichen .
Gerade vor dem Hintergrund der (ungewohnten) Pflichten eines Vertragsarztes und den Unwägbarkeiten bei Leistungserbringung und Abrechnung, birgt die Tätigkeit als Ermächtigter einige typische Stolperfallen.
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Rechte und Pflichten: Die ermächtigten Ärzte bzw. nichtärztlichen Psychotherapeuten und die ermächtigten (ärztlich geleiteten) Einrichtungen sind im Umfang ihrer Ermächtigung .
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› praxis › niederlassung › ermaechtigte.
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Nach dem Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden Patienten ambulant in der Regel von sogenannten Vertragsärzten versorgt.
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Der ermächtigte Arzt ist an das Vertragsarztrecht gebunden. Gerade vor dem Hintergrund der (ungewohnten) Pflichten eines Vertragsarztes und den Unwägbarkeiten bei Leistungserbringung und Abrechnung, birgt die Tätigkeit als Ermächtigter einige typische Stolperfallen. Persönliche Leistungserbringung.
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Die Ermächtigung ist zeitlich, räumlich und auch im erteilten Umfang begrenzt. Auch wird entschieden, ob der ermächtigte Arzt direkt oder nur durch Überweisung von Ärzten tätig werden kann.
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Nach dem Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden gesetzlich krankenversicherte Patienten ambulant in der Regel von sogenannten Vertragsärzten versorgt. An der vertragsärztlichen Versorgung können aber auch andere Mediziner teilnehmen: sogenannte ermächtigte Ärzte.
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vereinbaren gemäß §82 Abs. 1 SGB V den nachstehenden Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) über den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge: Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) 2. Inhaltsübersicht. 1. Abschnitt – Regelungs- und Geltungsbereich 5. § 1 Vertragsgegenstand, Sondervereinbarungen.
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Die ermächtigten Ärzte bzw. nichtärztlichen Psychotherapeuten und die ermächtigten (ärztlich geleiteten) Einrichtungen sind im Umfang ihrer Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet. Die vertraglichen Bestimmungen über die vertragsärztliche Versorgung sind für sie verbindlich.
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2. Arzt: Im jeweiligen Regelungszusammenhang entweder Vertragsarzt, ermäch-tigter Arzt, angestellter Arzt oder Assistent. 3. Psychotherapeut: Psychotherapeut entspricht der Definition in §28 Abs. 3 SGB V; danach sind „Psychotherapeuten“ Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Im jeweiligen Sachzusam-. ermächtigter arzt strahlenschutz
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Den Vertragsarzt nennt man umgangssprachlich auch Kassenarzt. Keine Vertragsärzte sind beispielsweise ermächtigte Krankenhausärzte oder angestellte Ärzte . Vertragsärzte (früher als "Kassenärzte" bezeichnet) sind Ärzte, die im Besitz einer Zulassung zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung der gesetzlich .